Die Delegiertenversammlung des ejKi

Die Delegiertenversammlung (DV) ist das oberste Gremium des Jugendwerks. Es besteht aus Menschen, die von den Ortsgemeinden und Jugendgruppen im Kirchenbezirk entsendet - also delegiert - werden. Sie sollen die Ausrichtung der Jugendarbeit im ejKi mitbestimmen. Neben den Kirchengemeinden können auch Jugendverbände (CVJM, EC, Pfadfinder etc.) Delegierte zur DV entsenden, wenn sie die Jugendarbeit im Auftrag einer Kirchengemeinde leisten. Die DV wacht zum Beispiel über das Geld, das dem ejKi anvertraut wurde (Haushaltsplan) und wählt viele wichtige Ämter im Jugendwerk.

Aufgaben der Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung kann auf Antrag über Schwerpunkte und grundsätzliche Fragen der Jugendarbeit beraten und entscheiden. Sie kann Arbeitsaufträge zu bestimmten Veranstaltungen oder Vorhaben an den Bezirksarbeitskreis erteilen.

Insbesondere hat sie folgende Aufgaben:

  • sie wählt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und die Stellvertreterin oder den Stellvertreter, und die Rechnerin oder den Rechner; der Bezirksarbeitskreis macht hierzu einen Wahlvorschlag (§ 9 Abs. 3 a);

  • sie wählt die Mitglieder des Bezirksarbeitskreises (§ 9 Abs. 1 c); sie nimmt die Jahresberichte der oder des Vorsitzenden, der Bezirksjugendreferentinnen und Bezirksjugendreferenten sowie weitere Berichte entgegen;

  • sie stellt den Haushaltsplan auf (der dann vom Kirchenbezirksausschuss beschlossen wird); sie beschließt über den Rechnungsabschluß, unbeschadet der dem Kirchenbezirk gegenüber zu erbringenden Verwendungsnachweise und entlastet die nach § 7 Abs. 1 a) Gewählten und den Bezirksarbeitskreis;

  • sie bestellt den oder die Rechnungsprüfer oder Rechnungsprüferinnen; sie setzt die Beiträge nach § 3 Abs. 1 fest; sie berät und beschließt über Anträge in der Delegiertenversammlung; sie beschließt über eine Verkleinerung des Bezirksarbeitskreises nach § 10 Abs. 1.

(aus der Ordnung des ejKi)

Wie kann ich dabei sein?

Die Delegiertenversammlung besteht aus Menschen, die von den Ortsgemeinden und Jugendgruppen (CVJM, EC, Pfadfinder etc.) entsendet werden. Nimm also am besten Kontakt zu den Verantwortlichen deiner Gemeinde oder deiner Gruppe auf und lass dich für sie aufstellen. Die meisten Gemeinden freuen sich sehr, wenn motivierte Menschen auf sie zukommen, die sie entsenden können. Man kann aber natürlich auch einfach so zur DV kommen und als Gast (dann ohne Stimmrecht) dabei sein.