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6.2.2012 : 4:59 : +0100

Delegiertenversammlung 2011 mit Vorstandswahl

Von links nach rechts: Klaus Pertschy, Hemann Murrweiß, Patrick Zahn und Christian Würslin

Die Delegiertenversammlung 2011 fand am Donnerstag, den 17. November 2011 in Owen im Evang. Gemeindehaus statt.

Erstmal begann die DV mit einem Kurzgottesdienst in der Owener Kirche.

Nach einer gelungenen geistlichen Stärkung hat uns eine Owener Jungschargruppe mit Hot Dogs bewirtet.

Neben Berichten und Aussprachen hat die beschlussfähige Delegiertenversammlung das Vorstandsteam des ejKi für die kommenden drei Jahre gewählt.

In den Vorstand wurden gewählt:

Hermann Murrweißs, 1. Vorsitzender

Klaus Pertschy, 2. Vorsitzender

Patrick Zahn, Rechner

Christian Würslin (ehemaliger 2. Vorsitzender) hat aus beruflichen Verpflichtungen heraus nicht mehr kandidiert. Wir danken Christian für drei Jahre 2. Vorsitz!

Eindrücke der DV 2009

Die Aufgaben der Delegiertenversammlung (DV)

Die Delegiertenversammlung kann auf Antrag über Schwerpunkte und grundsätzliche Fragen der Jugendarbeit beraten und entscheiden. Sie kann Arbeitsaufträge zu bestimmten Veranstaltungen oder Vorhaben an den Bezirksarbeitskreis erteilen.

Insbesondere hat sie folgende Aufgaben:

sie wählt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und die Stellvertreterin oder den Stellvertreter, und die Rechnerin oder den Rechner; der Bezirksarbeitskreis macht hierzu einen Wahlvorschlag (§ 9 Abs. 3 a);

sie wählt die Mitglieder des Bezirksarbeitskreises (§ 9 Abs. 1 c); sie nimmt die Jahresberichte der oder des Vorsitzenden, der Bezirksjugendreferentinnen und Bezirksjugendreferenten sowie weitere Berichte entgegen;

sie beschließt über den Haushaltsplan; sie beschließt über den Rechnungsabschluß, unbeschadet der dem Kirchenbezirk gegenüber zu erbringenden Verwendungsnachweise und entlastet die nach § 7 Abs. 1 a) Gewählten und den Bezirksarbeitskreis;

sie bestellt den oder die Rechnungsprüfer oder Rechnungsprüferinnen; sie setzt die Beiträge nach § 3 Abs. 1 fest; sie berät und beschließt über Anträge in der Delegiertenversammlung; sie beschließt über eine Verkleinerung des Bezirksarbeitskreises nach § 10 Abs. 1 bis

(= aus der Satzung des ejKi)

Einberufung und Beschlußfassung der DV

Die Delegiertenversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wird von der oder dem Vorsitzenden mindestens drei Wochen vor dem Termin der Delegiertenversammlung schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

Anträge, die bei der Delegiertenversammlung behandelt werden müssen, sind spätestens eine Woche vor der Delegiertenversammlung schriftlich bei der oder dem Vorsitzenden einzureichen. Sie müssen von mindestens zwei Delegierten unterzeichnet sein.

Die Delegiertenversammlung kann auch andere Gegenstände zur Beratung zulassen, jedoch ohne Beschlußfassung.Wird vom Bezirksarbeitskreis oder von mindestens 20% der Delegierten die Einberufung der Delegiertenversammlung schriftlich unter Angabe der Tagesordnung verlangt, so muß die oder der Vorsitzende sie einberufen.

(= aus der Satzung des ejKi)